Klasse A
Schwere Krafträder
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung | ||
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Mindestumfang Theorieunterricht |
Vorbesitz einer anderen Klasse | |
ohne | mit | |
Grundunterricht | 12 | 6 * |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 | 4 * |
Gesamt | 16 | 10 * |
Praktische Ausbildung | ||
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Mindestumfang Sonderfahrten |
Vorbesitz einer anderen Klasse | |
ohne | A1 oder A2 | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 * |
Schulung auf Autobahnen | 4 | 2 * |
Schulung bei Dunkelheit | 3 | 1 * |
Gesamt | 12 | 6 * |
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Personalausweis oder Reisepass
Klasse A1
Leichtkrafträder
Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW.