Allgemeines zu den Fahrerlaubnisklassen
- Die Theorieprüfung kann 3 Monate vor dem Mindestalter absolviert werden
- Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem Mindestalter absolviert werden
- Die Führerscheingültigkeit ist seit 2013 auf 15 Jahre begrenzt
- Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist die Gültigkeit auf 5 Jahre begrenzt. Ein ärztliches und Augenärztliches Gutachten muss bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht werden