Egal ob AM, A1, A2 oder A seit dem 01. Mai 2014 gilt die Regel, dass jede/r Fahrschüler/in eine geeignete Motorradschutzkleidung für die Ausbildung trägt. Dies gilt nicht nur für die Prüfungsfahrt, sondern auf für die Ausbildung. Wenn diese nicht vorhanden ist, wird die Ausbildung verweigert.
Auf was muss ich achten?