Führerscheinklasse B196
B 196
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW(kg nicht übersteigt
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung:
- Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A1, A)
- Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichteinheiten je 90 Minuten ( bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und außerorts Fahrten (Überland- & Autobahnfahrten))