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Führerscheinklasse C1E

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • Der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • Der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

 

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C1

Beinhaltet Klasse: BE sowie D1E bei Besitz D1

 

Theoretische Ausbildung

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

 

Praktische Ausbildung

Mindestumfang  der Sonderfahrten

Bei Vorbesitz Klasse C1

 

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen   Ausbildungsgang erworben werden

Mindestumfang der Sonderfahrten



Solo

Zug

Gesamt

Schulung auf   Bundes- oder Landstraßen

3

1

3

4

Schulung auf   Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraßen

1

1

1

2

Schulung bei   Dämmerung oder Dunkelheit

1

0

2

2

Gesamt

5

2

6




 
 
 
 
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