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Führerscheinklasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

 

Mindestalter:

  • 21 Jahre,
  • 18 Jahre

 

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang   des Theorieunterrichts

Bei Vorbesitz von Klasse



Bei Vorbesitz von Klasse

B

C1 oder D1

D

Grundunterricht

6

6

6

Klassenspezifischer   Unterricht

10

4

2

Gesamt

16

10

8

Je 90 Minuten




 

Praktische Ausbildung

Mindestumfang   der Sonderfahrten

Vorbesitz Klasse B

Vorbesitz Klasse C1

Schulung auf   Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf   Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraßen

2

1

Schulung bei   Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

Gesamt

10

 
 
 
 
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