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Führerscheinklasse T

Klasse T

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhängern).

 

Mindestalter:

  1. 16 Jahre für 40 km/h
  2. 18 Jahre für 60 km/h 


Praktische Ausbildung

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten

 

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. 

 
 
 
 
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