Führerscheinklasse C1E
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- Der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
- Der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE sowie D1E bei Besitz D1
Theoretische Ausbildung
Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz Klasse C1 |
| Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | Mindestumfang der Sonderfahrten |
Solo | Zug | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraßen | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |