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Fahrzeugklasse C1

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

 

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

 

Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts


Bei Vorbesitz von Klasse

B

D1 oder D

Grundunterricht

6

6

Klassenspezifischer   Unterricht

6

2

Gesamt

12

8


Je 90 Minuten

Je 90 Minuten

    

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Bei Vorbesitz Klasse B


Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen   Ausbildungsgang erworben werden

Mindesumfang der Sonderfahrten



Solo

Zug

Gesamt

Schulung auf   Bundes- oder Landstraßen

3

1

3

4

Schulung auf   Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraßen

1

1

1

2

Schulung bei   Dämmerung oder Dunkelheit

1

0

2

2

Gesamt

5

2

6



 
 
 
 
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